Rechtsprechung
RG, 22.06.1925 - II 306/25 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1925,625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie ist im Falle eines zum Zwecke und mit dem Erfolge der rechtswidrigen Zueignung fremder Sachen begangenen Mordes die Eigentumsverletzung und ihr Verhältnis zum Morde rechtlich zu beurteilen? Muß Tateinheit von Mord und sog. "Raubmord" (§ 251 StGB.) vorliegen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 59, 273
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.04.1954 - 2 StR 57/54
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hatte zwar in einigen Entscheidungen zum Ausdruck gebracht, daß nur versuchter Raub und Unterschlagung vorliege, wenn das Opfer infolge der Gewaltanwendung vor Vollendung der Wegnahme verstarb (RGSt 56, 23; 58, 228; 59, 273).